Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

    1. Angebote

 

Von uns abgegebene Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Technische Änderungen in Konstruktion, Material und Form bleiben vorbehalten.

 

     2. Umfang der Lieferpflicht

 

Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder mit der Lieferung selbst.

Unser Bestätigungsschreiben ist für den Umfang unserer Lieferung maßgebend. Dieses gilt auch dann, wenn die Einkaufsbedingungen unserer Käufer von unseren Verkaufsbedingungen abweichen oder die Gültigkeit unserer Verkaufsbedingungen ausschließen wollen. Ohne daß es unsererseits eines Widerspruchs gegen die Einkaufsbedingungen unserer Käufer bedürfte, gilt in jedem Fall ein Stillschweigen auf unser Bestätigungsschreiben als Annahme dieser Bedingungen. Ergänzungen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bearbeitung der Ware noch nicht begonnen wurde.

 

       3. Lieferfristen

 

Die Angabe einer Lieferfrist in unserer Auftragsbestätigung ist unverbindlich.

Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Personal- oder Rohstoffmangel, Lieferungsverzögerungen seitens unserer Lieferanten, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunfälle sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns bis zu endgültigen Beseitigung der Störung von der Pflicht der Lieferung. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung, sind ausgeschlossen.

 

     4. Versand

 

Die Beförderung unserer Waren erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Empfängers.

Versicherungen gegen Bruch- und Transportrisiken werden von uns nur auf besonderen Wunsch des Empfängers gegen Berechnung der entsprechenden Kosten abgeschlossen.

 

      5. Mängelrügen

 

Jeder sichtbare Mangel sowie jede Abweichung von der Bestellung sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb 4 Wochen nach Wareneingang anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als endgültig übernommen. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Bei Mängel gelieferter Waren besteht ausschließlich ein Anspruch auf Ersatzlieferung in einwandfreiem Zustand. Weitergehende Ersatzansprüche oder Wandlungs- und Minderungsrechte bestehen nicht.

Durch die Erhebung von Mängelrügen wird der Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht entbunden.

Rücksendungen haben in jedem Falle lastenfrei zu erfolgen.

 

6. Preise- und Zahlungsbedingungen

 

Unsere Preis gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.

Sollten sich unsere Preise in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung verändert haben, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise als vereinbart.

Die Zahlung hat spätestens innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen oder innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Mit unserem Einverständnis ist die Zahlung auch durch diskontierfähiges Akzept gegen Berechnung des Diskonts und der Wechselspesen möglich.

Sämtliche Fristen werden vom Rechnungsdatum an gerechnet. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in der üblichen Höhe.

Zahlungsverzug eines Käufers berechtigt uns, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, alle weiteren Lieferungen an den Käufer einzustellen. Das gleiche Recht steht uns zu, falls über Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstige Tatsachen bekannt werden sollten.

 

     7. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften und gelieferten Ware vor, und zwar nicht nur bis zur vollständigen Zahlung ihres Kaufpreises, sondern so lange, wie uns überhaupt noch ein Guthaben, auch Saldoguthaben, an den Käufer zusteht, sei es auch aus laufender Geschäftsverbindung für noch andere Warenlieferungen oder aus sonstigen Rechtsgründen.

Kommt es für den Käufer zu einer Verarbeitung der gelieferten Eigentumsvorbehaltsware, so gilt die Verarbeitung, gleichviel wie hoch der Wert der Verarbeitung zu bemessen ist, als für uns erfolgt, d.h., wir sind als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn eigene Sachen des Käufers mitverarbeitet wurden oder Sachen, die von anderen Lieferanten ebenfalls unter verlängertem und noch bestehendem Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind und mitverarbeitet wurden. In diesem Falle werden alle Lieferanten Miteigentümer der neuen Sachen gem. § 947 BGB.

Für den Fall der künftigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, gleichgültig, ob weiterverarbeitet oder nicht, tritt der Vorbehaltskäufer die gegen den oder die neuen Käufer entstehende Kaufpreisforderung und den Erlös schon jetzt an uns ab, und zwar in Höhe und zur Sicherung der Kaufpreisforderung dieses Verkaufes.

 

        8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Wertheim.

Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist als erstinstanzliches Gericht das Amtsgericht in Wertheim oder das Landgericht in Mosbach. Bei evtl. Streitfällen gilt das deutsche Recht als vereinbart.

 

                                 Friedrichs Gruppe Messinstrumente GmbH